Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine Behandlung, sofern diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Jede vertragsärztliche Versorgung muss zweckmäßig und ausreichend sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dies bedeutet schlicht, dass die medizinischen Leistungen ihrer Krankenkasse budgetiert sind. Somit muss das jeweils Notwendige aber nicht unbedingt das Optimale zur Heilung von der Krankenversicherung bezahlt werden.
Hier wird deutlich, dass es Bereiche ärztlicher Tätigkeiten gibt, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind. Dennoch werden sie von Patienten nachgefragt und können ärztlich empfehlenswert sein, um eine Erkrankung schonender oder auch schneller zur Heilung zu bringen.
Patienten dürfen solche Leistungen beanspruchen, und Ärzte dürfen im Rahmen der Therapiefreiheit diese Leistungen grundsätzlich erbringen.
Wir haben in unserer Praxis einige dieser Behandlungen, von deren Wirksamkeit wir überzeugt sind, eingeführt. Ziel dabei ist, die ausufernde Medikamentenverordnung mit all ihren Nebenwirkungen weitgehend zu reduzieren.
Im Folgenden haben wir eine Auswahl häufig wiederkehrender Leistungen aus dem
Fach Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengestellt, die wir Ihnen in unserer Praxis anbieten können. Diese haben sich seit langem als IGeL Leistungen bewährt und besitzen unter Fachärzten wie Patienten eine breite Akzeptanz als medizinisch sinnvolle Ergänzung.
„Schlecht informiert und abgezockt“ – mit derartigen Aussagen verbreiten Medien und Teile der Politik Angst vor Selbstzahlerleistungen, die auch „individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) genannt werden. Dabei wissen wir es alle: Der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen aber auch der der Privaten Krankenkassen ist begrenzt. Im Jahr 2012 haben Patienten rund 18,2 Millionen Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen, um ihre Gesundheitsversorgung zu ergänzen und zu verbessern. (zitiert nach Norbert Metke 2013)
Die KV hat einen sogenannten „IGel-Kodex“ herausgegeben, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer und dem Deutschen Zentrum Evidenzbasierte Medizin e.V. entwickelt wurde und den wir voll und ganz unterstützen und schon seit Jahren genauso umsetzen.
(Originaltext der KVBW)